AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Produ-X communication UG
Am Götzenkothen 13 in DE - 40472 Düsseldorf

1. Geltungsbereich
1.1 Es werden für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen von Produ-X vereinbart. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch für den Fall nicht Vertragsinhalt, wenn diesen ausdrücklich nicht widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Schriftform.

2. Softwarebestimmungen, Softwarelizenz
2.1 Die Softwarelizenz beinhaltet ein zeitlich unlimitiertes, ausschließliches Nutzungsrecht und gilt mit der Lieferung als erteilt. Sämtliche anderen Rechte verbleiben ohne jede Einschränkung bei Produ-X, beziehungsweise beim jeweiligen Hersteller. Der Kunde ist berechtigt, die lizenzierte Software einschließlich nachfolgender Updates und der Dokumentation ausschließlich selbst zu nutzen. Der Verkauf oder die Gebrauchsüberlassung auch nach Konkurs oder Betriebsübernahme ist ausgeschlossen.
2.2 Der Kunde darf die Software Dritten nicht zugänglich machen, die nicht in seinem Auftrag handeln. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software oder Dokumentation anzufertigen. Hiervon ausgenommen ist die einmalige Kopie der Programme zu Sicherungszwecken. Der Kunde hat für eine sichere Aufbewahrung dieser Kopie Sorge zu tragen und verpflichtet sich zur Übernahme entstandener Schäden, sofern er hierbei die gebotene Sorgfalt verletzt.
2.6 Für die Softwarelizenz ist die jeweils vereinbarte Gebühr an Produ-X zu entrichten.

3. Angebote

3.1 Sämtliche Angebote von Produ-X sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn Sie von Produ-X bestätigt sind. Dem steht die Benachrichtigung per Email oder Ausführung der Bestellung gleich. Produ-X behält sich im Zuge des technischen Fortschrittes gestalterische und technische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Angeboten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen grundsätzlich vor. Hieraus können Rechte gegen Produ-X nicht geltend gemacht werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich ab Düsseldorf zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Installationskosten.
4.2 Sofern nicht anderweitiges vermerkt, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde in Verzug, erhebt Produ-X Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank.

5. Liefer- und Leistungszeiten
5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind alle genannten Liefer- und Leistungszeiten unverbindlich.
5.2 Alle Liefertermine beginnen mit dem Datum der Bestätigung, jedoch unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie verlängern sich unbeschadet der Rechte von Produ-X bei Kundenverzug um den Verzugszeitraum. Jedweder Schadensersatzanspruch aus Verzug ist ausgeschlossen, es sei denn, Produ-X hat den Verzug durch grob fahrlässiges Verschulden herbeigeführt.

6. Versand

6.1 Jeder Versand, auch frachtfrei, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Sendung an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch für die Direktbelieferung des Kunden von Herstellern auf Veranlassung von Produ-X. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden wird die Ware gegen Transportschäden und Verlust versichert.

7. Gewährleistung
7.1 Für die Rechte des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
7.2 Für Software besteht eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Die einjährige Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Software an den Kunden.
7.3 Produ-X gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz der jeweiligen Produktbeschreibung entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, welche die Tauglichkeit der Software für den vertraglich vereinbarten Gebrauch mehr als unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Abweichungen von der Produktbeschreibung gelten nicht als Mangel. Dem Kunden ist bekannt, dass, nach dem Stand der Technik, Software in der vorliegenden komplexen Art nicht absolut fehlerfrei entwickelt werden kann.
7.3 Der Kunde hat eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Produkteingang oder erstmaligem Auftreten des Fehlers schriftlich mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der gemeldete Mangel reproduzierbar ist. Liegen Mängel vor, so kann Produ-X nach eigener Wahl nachbessern oder kostenfreien Ersatz liefern, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Produ-X fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7.4 Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht abgetreten werden. Weitergehende Ansprüche sind vollständig ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche, die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind oder auf Vorsatz beziehungsweise grober Fahrlässigkeit von Produ-x beruhen. Ersatz- und Nachlieferungen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.

8. Schutz und Urheberrechte
8.1 Bei Schutzrechtsverletzungen Dritter kann Produ-X die Software so abändern oder so ergänzen lassen, dass die etwaigen Schutzrechte Dritter nicht mehr verletzt sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schutzrechtsverletzung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Produ-X verursacht.
8.2 Verändert der Kunde die Software oder integriert sie in ein Fremdsystem, entfällt jede Haftung und Gewährleistung. Soweit dadurch etwaige Schutz- oder Urheberrechte verletzt werden, stellt der Kunde Produ-X von eventuellen Ansprüchen frei.

9. Installation, Schulung und Wartung
9.1 Software wird zusammen mit einer Installationsanweisung in installationsfähiger Form übergeben.
9.2 Schulungen und Einführungskurse für Mitarbeiter des Kunden sind nicht Gegenstand des Lizenzvertrages und bedürfen einer gesonderten Dienstleistungsvereinbarung.
9.3 Projektierungs- und anderen Beratungsleistungen müssen gesondert beauftragt werden.
9.4 Die Softwarepflege richtet sich nach einem gesonderten Softwarepflegevertrag.

10. Ergänzende Leistungen
10.1 Im Zusammenhang mit der Lieferung von Hard- und Softwareprodukten können ergänzende Leistungen gesondert vereinbart werden, welche Produ-X gegenüber dem Kunden selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt. Hierzu zählen insbesondere der Anschluss von Werkzeugmaschinen zur NC-Programmübertragung (DNC) sowie zur digitalen Maschinendatenerfassung (MDE), inklusive eventueller Verlegung von notwendigen Kabel- oder WLAN-Verbindungen.
10.2 Der Kunde stellt in diesen Fällen für die Dauer der Dienstleistungen die erforderliche Maschinenzeit, das Bedienungspersonal der Anlage sowie geeignete Räume und alle erforderlichen technischen Einrichtungen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.
10.3 Mehrkosten durch das Fehlen geeigneter Unterlagen, technischer Einrichtungen und notwendiger Angaben werden dem Kunden durch Produ-X gemäß zu diesem Zeitpunkt gültiger Gebührensätze in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Leistungen und Sachkosten Dritter, wie z.B. Steuerungs- und Maschinenhersteller, welche durch Produ-X zur Problemlösung hinzugezogen werden können.
 
11. Haftung
11.1 Produ-X haftet dem Kunden ausschließlich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden. Eine persönliche Haftung von Produ-X Mitarbeitern die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
11.2 Produ-X haftet unter keinen Umständen für einen mittelbaren Schaden, wie z.B. Mangelfolgeschaden, entgangener Gewinn oder für den Verlust von Daten oder Programmen.

12. Datenschutz
12.1 Produ-X behandelt alle betrieblichen Datenbankinformationen und Abläufe der Kunden streng vertraulich.
12.2 Ein unnötiges Speichern von Betriebsdaten des Kunden oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Ausgenommen hiervon sind allgemeine Kontakdaten der Kunden, welche seitens Produ-X zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung dienen, sowie Daten und Informationen, die an Produkthersteller zwecks Registrierung und Produktbetreuung übermittelt werden müssen.
12.3 Endet das Geschäftsverhältnis zwischen Produ-X und dem Kunden, werden alle Geschäftsdaten und Informationen, die keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, vernichtet.
12.4 Im übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen der gültigen Datenschutzgesetze.

13. Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Produ-X. Mit Kunden, die zu Kaufleuten im Sinn des §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB gehören oder gemäß §§ 38.1 ZPO juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtstand Düsseldorf vereinbart. Produ-X ist auch zur Klage bei dem für den Kunden zuständigen Gericht berechtigt.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird die Gesamtwirksamkeit der Übrigen hierdurch nicht berührt. Eine unwirksame oder nichtige Klausel ist so zu ersetzen, dass sie dem gewollten Zweck am nächsten kommt.